Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – kann aber auch richtig Probleme bringen: Derzeit überrollt Deutschland eine Abmahnwelle wegen „geteilter Webinhalte“ So kann sich fast jeder Facebookaktive strafbar machen.

Sicher haben Sie auch schon einmal einen Link inkl. Bild geteilt.
Und da liegt das Problem. Sie können nicht wissen bei wem die Urhebrrechte zu diesem Bild liegen.

Auch Bilder, die über uns, bei anderen Werbeagenturen oder direkt bei Bildagenturen erworben wurden, dürfen nicht weitergegeben und andersweitig genutzt werden. Ein Teilen bei Facebook und Co ist nicht gestattet – so wollen es die AGB´s der Bildagenturen, bei denen auch wir Bilder erwerben. Fazit: Eine Nutzung der Bilder über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus ist nicht gestattet.

Wer als Facebookaktiver sicheren arbeiten will , verwendet am besten eigenes Bildmaterial – oder macht sich die Mühe für jedes einzelne Bild die Einverständniserklärung des jeweiligen Fotografen einzuholen. Einen dritten Weg diese rechtliche Problematik zu umgehen gibt es leider nicht.

Bei weitergehenden Fragen sprechen Sie uns bitte an.