Ein ganz wichtiges und interessantes Urteil für alle Internet-Kunden:
Der BGH hat entschieden: Das Einbinden fremder Internet-Videos auf der eigenen Homepage verstößt nicht grundsätzlich gegen das Urheberrecht. Dieses sogenannte Framing ist aber nur erlaubt, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhaber im Internet für alle zugänglich war beispielsweise auf der Online-Plattform Youtube. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil. (Az. I ZR 46/12). Quelle Pressestelle BGH 10.07.2015